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Reisepässe und Personalausweise

Ein Reisepass der BRD liegt auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie

Artikel

Zur Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises müssen neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen im Original mit einer Kopie vorgelegt werden:

  • Ihre Geburtsurkunde + 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • bei Namensänderung (z.B. bei Eheschließung) der jeweilige Nachweis
  • Ihren Wohnsitznachweis für El Salvador (DUI, Carnet de Residente)
  • Nachweis über die Abmeldung in Deutschland (z.B. Abmeldebescheinigung), wenn in Ihrem letzten Pass ein inländischer Wohnsitz eingetragen ist
  • der letzte Pass
  • die Gebühren

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegen genommen werden können!

Jeder seit dem 20.10.2005 bei der Botschaft San Salvador beantragte Europapass ist mit einem Chip ausgestattet, der zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild enthält. Bei Pässen, die seit Juni 2008 über die Botschaft beantragt wurden, werden außerdem die Fingerabdrücke des Antragstellers gespeichert. Aus diesem Grund muss jeder Passantragsteller persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Gebühren für die Ausstellung eines Passes

Antragsteller ab 24 Jahren:

  • Grundgebühr: 77,00 €
  • Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten: 24,00 €
  • Zuschlag für Amtshandlung im Ausland: 34,00 €
  • Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit: 76,00 €

Antragsteller unter 24 Jahren:

  • Grundgebühr: 41,00 €
  • Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten: 24,00 €
  • Zuschlag für Amtshandlung im Ausland: 34,00 €
  • Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit: 41,00 €.

Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises

Antragsteller ab 24 Jahren:

  • Grundgebühr 41,00 €
  • Zuschlag für Amtshandlung im Ausland: 33,-- €
  • Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit: 15,--€

Antragsteller unter 24 Jahren:

  • Grundgebühr: 25,00 €
  • Zuschlag für Amtshandlung im Ausland: 33,-- €
  • Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit: 15,--€

Hinweise:

Bei minderjährigen Antragstellern müssen der/die Sorgeberechtigte/n ebenfalls in der Botschaft vorsprechen, sich mit dem aktuellen Reisepass bzw. Personalausweis ausweisen und den Antrag hier mit unterschreiben. Falls zutreffend, muss auch die Heiratsurkunde bzw. ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern vorgelegt werden, oder eine Vaterschaftsanerkennung, falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Der Antrag wird persönlich gestellt. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier bis sechs Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess um ca. acht Arbeitstage. Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen werden am selben Tag bearbeitet. Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der am selben Tag ausgestellt werden kann.

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Falls die Passstelle der Botschaft San Salvador nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 60,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. 13,00 € (Kinderreisepass) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.„

Neben dem roten Reisepässen (sogenannter Europapass) kann die Botschaft im Notfall auch kurzfristig einen vorläufigen Reisepass sowie einen Kinderpass ausstellen. Allerdings reichen der vorläufige Reisepass und Kinderpass nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika aus.

Grundsätzlich sollten sich alle USA-Reisende (auch Transitreisende!) vor der Abreise über die derzeit gültigen Einreisevorschriften in die USA bei der jeweiligen US-Botschaft informieren.

Am 01. August 2008 haben die USA ein elektronisches System zur Autorisierung der Einreise (ESTA) eingeführt. Demnach müssen sich Reisende mindestens 72 Stunden vor der Abreise online (kostenpflichtig!) registrieren, um für die Einreise autorisiert zu werden. Diese Autorisierung ist Pflicht für alle Reisenden, die am Visa Waiver Programm teilnehmen wollen. Bei fehlender Registrierung kann die Einreise verweigert werden. Dies gilt auch für Transitreisende.

Wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt haben, sollte dies auch im Pass geändert werden. Dies können Sie bei der Botschaft beantragen

Dazu legen Sie folgende Unterlagen vor (Original + Kopie):

  • Reisepass/ Kinderreisepass
  • Salvadorianische Aufenthaltsgenehmigung (Carnet de Residente)
  • sofern ihr letzter Wohnort in Deutschland war oder wenn noch ein Wohnort innerhalb Deutschland im Pass eingetragen ist: Ihre Abmeldebestätigung aus Deutschland
  • ausgefüllter Antrag, der erst in der Botschaft unterschrieben wird

Hinweise

Bei minderjährigen Antragstellern müssen die Sorgeberechtigten ebenfalls in der Botschaft vorsprechen und den Antrag unterschreiben.

Der Antrag wird persönlich gestellt. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei.

Für den Passinhaber hat die Korrektur des Wohnorts folgenden Vorteil:

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses in der Botschaft wird einfacher, schneller und günstiger, da Rückfragen bei der Passbehörde am letzten Wohnort entfallen.

Eine Anmeldung bei der Botschaft im melderechtlichen Sinn ist nicht möglich, weil das deutsche Melderecht nicht im Ausland gilt. Sie können sich allerdings gerne in die Krisenvorsorgeliste eintragen.

Alle deutschen Reisenden müssen vor der Einreise in die USA im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine gebührenpflichtige, elektronische Einreiseerlaubnis (“Electronic System for Travel Authorization„-ESTA) einholen.

Bitte beachten Sie: ESTA betrifft nur visumfreie Reisen in die USA. Bei touristischen Aufenthalten von mehr als 90 Tagen gilt weiterhin die Visumpflicht.

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort.

Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden.

Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite der Botschaft der Vereinigten Staaten in Berlin, https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/ und auf der Website des Auswärtigen Amtes unter “Reise und Sicherheitshinweisen„ einholen https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382

oder die hiesige US- Botschaft kontaktieren.

Haftungsausschluss: Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt oder die Botschaft hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizier-te oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

[1] Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, in Ihrem Fall

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in El Salvador, 7a. Calle Poniente, No 3972, esqu. 77a Avenida Norte, Col. Escalón, San Salvador, Teléfono: 2247-0000, info@san-salvador.diplo.de

[2] Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung:

Datenschutzbeauftragter San Salvador: dsb-1@sans.diplo.de

[3] Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PAuswG.

[4] Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert. Die bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokumentes an Sie gelöscht.

[5] Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte:

- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO),

- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO),

- Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des PassGs oder PAuswGs entgegenstehen

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)

- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO).

[6] Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

[7] Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. § 22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständig-keit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.


Passbilder in den bisherigen bordeauxroten maschinenlesbaren deutschen Reisepässen (Europapässen) werden zur Verarbeitung eingescannt und dann in die Passkarte digital eingebracht (d.h. nicht als Foto aufgeklebt). Somit sind sie digital und können auch digital erfasst werden. Auch Kinderreisepässe und vorläufige deutsche Reisepässe verfügen über ein digitales Lichtbild.

Seit dem 01.11.2005 müssen Passbilder biometriefähig sein, d.h. sie müssen besondere Anforderungen zur biometrischen Gesichtsfelderkennung erfüllen. Diese Daten werden auf dem Chip im Passdeckel gespeichert. Damit ist es bei der Grenzkontrolle möglich, durch die vor Ort erhobenen biometrischen Merkmale auch bei äußeren Veränderungen festzustellen, dass derjenige, der den Pass vorlegt, auch tatsächlich die Person ist, die im Passbild abgebildet ist.

Weitere Informationen zu den Passbildanforderungen für die neuen ePässe finden Sie unter dem nachfolgend eingestellten Link.

Passbild-Mustertafel

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