Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Übersetzerliste
Die Übersetzung eines Dokumentes (i.d.R. behördlich erstellte Urkunden), welches von staatlichen Stellen in Deutschland anerkannt werden soll, muss in der Regel von einer/m staatlich vereidigten Übersetzer/in in Deutschland gefertigt werden.
In der Praxis kann eine Übersetzung aber von einem lokalen Übersetzer erstellt werden, muss für den Gebrauch in Deutschland jedoch zusätzlich eine Bescheinigung mit Siegel dieser Botschaft enthalten, welches die sinngemäße Richtigkeit der Übersetzung bestätigt.
Der Botschaft sind die unten aufgeführten genannten lokalen Übersetzer/innen bekannt. Die Botschaft selbst fertigt keine Übersetzungen.
Diese Angaben und insbesondere die Benennung der Übersetzer und deren Kontaktdaten erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Der Auftraggeber hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem erteilten Auftrag selbst aufzukommen.
Bezeichnung
Deutsch-Salvadorianische Industrie- und Handelskammer
Telefon
2243-2428, 2243-2451
Fax
2243-2093
Bezeichnung
Dorothee Mölders
Telefon
2225-6183
Mobiltelefonnummer
7862-1419