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El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 04.10.2024
(Unverändert gültig seit: 18.06.2024)

Letzte Änderung:
Natur und Klima
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Ausnahmezustand

In El Salvador gilt derzeit der Ausnahmezustand, der solange verlängert werden soll, bis alle Mitglieder der „Maras“ (Bandenkriminalität) verhaftet sind. Der Ausnahmezustand gilt für alle Personen, die sich in El Salvador aufhalten. Reisende sollten unbedingt beachten, dass zurzeit das Recht auf unmittelbares rechtliches Gehör bei Verhaftung und der Zugang zum Rechtsbeistand stark eingeschränkt sind.

Tätowierungen werden oft als erster Hinweis auf die Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität gewertet; allein das Vorhandensein kann dazu führen, von der Polizei angehalten zu werden. Personen mit Tätowierungen sollten diese möglichst bedeckt halten.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Tätowierungen möglichst bedeckt.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die Medien.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im März 2022 hat die salvadorianische Regierung nach einer außergewöhnlichen Gewaltzunahme den Ausnahmezustand ausgerufen und seitdem regelmäßig verlängert. Wenngleich keine konkreten Ausführungsbestimmungen erlassen wurden, bleiben zahlreiche Grundrechte außer Kraft setzt. Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Bei vereinzelten Protesten und Demonstrationen muss mit Verkehrsbehinderungen und teilweise auch Ausschreitungen gerechnet werden.

  • Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Siehe Aktuelles

Die Kriminalitäts- und Gewaltrate war bis Anfang 2022 hoch. Hierbei ging die größte Gefahr im Land von rivalisierenden Banden (Maras) aus. Ausländer und Touristen waren nicht das Ziel solcher Gewaltaktionen, es konnte aber landesweit nicht ausgeschlossen werden, auch als Unbeteiligte/r betroffen zu sein.

Reisende können auch in El Salvador Opfer von Diebstählen, Raubüberfällen oder Einbrüchen werden. Als besonders gefährlich galten bis Anfang 2022 Quetzaltepeque, Mejicanos, Ilopango, Soyapango sowie Teile San Salvadors.
Besondere Vorsicht sollte man beim Abheben von Geld in Banken oder am Geldautomaten walten lassen. Auch das Kopieren von Kreditkartendaten kommt immer wieder vor.

Bei der Benutzung von Bussen des regulären öffentlichen Nahverkehrs ist zu beachten, dass die Fahrzeuge oftnicht in einem verkehrssicheren Zustand sind.

  • Informieren Sie sich vor Ort bei Bekannten, Geschäftspartnern oder dem Hotel nach Orten, die Sie meiden sollten.
  • Halten Sie sich nicht in abgelegenen Gegenden, an einsamen Stränden nach Einbruch der Dunkelheit auf.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen wie sichtbaren Schmuck mit.
  • Heben Sie möglichst keine hohen Bargeldbeträge am Geldautomaten ab und nutzen Sie nur solche in sicheren Bereichen wie Einkaufszentren, Hotels oder Banken.
  • Vergewissern Sie sich, dass bei Abhebungen am Geldautomaten keine Zusatzgeräte wie Kameras, etc. eingesetzt werden, die die PIN-Eingabe filmen könnten bzw. achten Sie auf Personen, die sich Ihnen während der Abhebung und beim Verlassen der Filiale nähern.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalles keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

El Salvador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.
Zwei Vulkane gelten nach wie vor als aktiv:

  • der im Osten bei San Miguel gelegene imposante Vulkan Chaparrastique: der letzte Ausbruch ereignete sich im November 2022.
  • der im Westen bei Santa Ana gelegene und mit 2.381 m höchste Vulkan Ilamatepec.

Tropenstürme und Überschwemmungen

Es herrscht tropisches Klima; in der Hochlandzone ist es gemäßigt. Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. Es muss dann mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

Starkregenfälle können in der Regenzeit von Mai bis Oktober innerhalb kurzer Zeit zu Überschwemmungen führen und die Infrastruktur im gesamten Land schwer schädigen.

Meeresströmungen und Haie

Im Meer gibt es gefährliche Unterwasserströmungen, die bis dicht an den Strand heranreichen, sodass es zu häufigen folgenreichen Unfällen kommt. Rettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haie in die Nähe der Küsten verirren.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die touristische Infrastruktur entwickelt sich zunehmend. Das offizielle Tourismusbüro Corsatur, aber auch private Anbieter, organisieren Gruppenausflüge ins Inland. Die Tourismuspolizei bietet privaten Gruppen auf Anfrage Begleitung bei Ausflügen an. Weitere Informationen zu Sicherheitsfragen erteilen das salvadorianische Tourismusministerium und die salvadorianische Polizei.

Fluggesellschaften empfehlen Passagieren, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Fernbusse ohne Zwischenhaltestellen weisen allgemein und sicherheitstechnisch weit höhere Standards als der öffentliche Nahverkehr auf. Mehrere Busunternehmen bieten Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder an.

Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto zu benutzen (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild).
Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA (Tel. +503-2521-1000) betrieben.
Neben Taxis ist auch Uber in der Hauptstadt San Salvador ein häufig genutztes und als relativ sicher geltendes Beförderungsmittel.

Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit und auf abgelegenen Strecken wird sowohl wegen der Kriminalität, als auch der erhöhten Unfallgefahr abgeraten.
Der Zustand der Straßen und Fahrbahnen ist häufig schlecht, oft fehlen Kanaldecken. Dies und eine allgemein gefährliche Fahrweise stellen eine besonders hohe Unfallgefahr dar.

  • Ziehen Sie lizensierte Taxis der Benutzung von Bussen vor, auch bei kurzen Strecken.
  • Benutzen Sie am Flughafen nur die offiziellen Taxis von ACACYA, sonst Funk- oder Hoteltaxis.
  • Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere vorsichtig und meiden Sie Nachtfahrten sowie abgelegene Strecken.
  • Reisen Sie bei Überlandfahrten nicht allein, sondern stets in Begleitung.
  • Nutzen Sie für Fahrten am Tag ein gutes Navigationssystem, z.B. WAZE, und seien Sie bei Umleitungen besonders vorsichtig, da diese durch unsichere Gebiete führen können. Google Maps wurde seit seiner Initialisierung in El Salvador nicht aktualisiert.
  • Verzichten Sie auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in El Salvador legal. Diskriminierungen kommen vor allem im ländlichen Raum jedoch vor.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit sofortiger Untersuchungshaft (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung des Fahrzeugs und der Papiere für alle Beteiligten zu rechnen.

Die Drogengesetzgebung El Salvadors sieht auch bei Besitz, Konsum und Handel von kleinsten Mengen von Drogen harte Haftstrafen vor.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Taten, die von Deutschen oder an Deutschen im Ausland in diesem Zusammenhang begangen werden, werden auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.

Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen werden in der Regel strafrechtlich verfolgt.

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer, sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.

Geld/Kreditkarten

Offizielles Zahlungsmittel ist der USD (es werden oft nur kleinere Scheine bis 20 USD akzeptiert) und die Kryptowährung Bitcoin.
Kreditkarten können in San Salvador in den meisten Geschäften und Restaurants verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben.
Kreditkarten sollten auch für kurze Zeiträume nicht aus der Hand gegeben werden, um Missbrauch (Kopieren der Daten) zu vermeiden.
Bargeld kann mit Kreditkarte oder Debitkarte (Girocard; nicht V-Pay) an den meisten Geldautomaten abgehoben werden, siehe Sicherheit - Kriminalität.
Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung kann im Notfall durch die einschlägigen international operierenden Bargeldtransferunternehmen erfolgen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen El Salvadors sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Einreise auf dem Luftweg muss das Reisedokument noch sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise auf dem Landweg reicht es aus, wenn das Reisedokument am Tag der Einreise noch gültig ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg mit einem Einreisestempel versehen wird.

Bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer (Guatemala oder Honduras) werden aufgrund der CA4-Regelung (Aufenthalt bis zu drei Monaten in Guatemala, El Salvador, Honduras oder Nicaragua) keine Ein- oder Ausreisestempel angebracht.

Eine Verlängerung des Aufenthalts von 90 Tagen kann bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen. Nähere Informationen und Vordrucke bietet die salvadorianische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreisen über die USA

Für die Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden.

Die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) ist verboten.

Heimtiere

Grundsätzlich ist für Reisen nach El Salvador mit Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) der EU-Heimtierausweis einschließlich des Internationalen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses sowie des Impfnachweises des Tieres gegen Tollwut für die Einfuhr nach El Salvador geeignet und ausreichend.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

  • Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die zuständige Auslandsvertretung von El Salvador.

Gesundheit

Aktuelles

Im Vergleich zu den Vorjahren werden aktuell deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung ärztlich beraten.
  • Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, siehe unten.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In El Salvador kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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