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Leichtere Einbürgerung für Nachkommen von NS-Verfolgten
![Ein Mann erhält in einer feierlichen Zeremonie seine deutsche Einbürgerungsurkunde. © dpa/picture alliance Ein Mann erhält in einer feierlichen Zeremonie seine deutsche Einbürgerungsurkunde.](/blob/292/1d405f76d7ae8e678c7864e62790f650/loading-data.gif)
Ein Mann erhält in einer feierlichen Zeremonie seine deutsche Einbürgerungsurkunde., © dpa/picture alliance
Nachkommen von NS-Verfolgten können leichter die deutsche Staatsangehörigkeiterhalten: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 29. August 2019 zwei umfangreiche Erlassregelungen in Kraft gesetzt, die im Ausland lebenden Nachkommen deutscher NS-Verfolgter, die keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) haben, eine erleichterte Einbürgerung ermöglichen.