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Anerkennung einer im Ausland vollzogenen Ehescheidung

Stempel auf Scheidungspapiere, © picturedesk.com
Im Gegensatz zu einer Eheschließung, die in Deutschland automatisch Rechtsgültigkeit erlangt, muss eine im Ausland vollzogene Ehescheidung zunächst von der zuständigen deutschen Behörde anerkannt werden: