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Beglaubigungen und Beurkundungen
Foto eines Stempels, © colourbox
Die Botschaft kann die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original bestätigen. Die Vorlage des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopien ist dazu erforderlich.
Die Mindestgebühr für jedes einzelne zu beglaubigende Dokument (bis zu 10 Seiten) beträgt €10 (zahlbar in USD in bar zum Tageskurs der Botschaft). Für jede weitere Seite desselben Dokuments wird eine Gebühr von je €1 erhoben.
Die Unterlagen können Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr in der Botschaft abgegeben werden.
Bei einigen Rechtsgeschäften ist für die Rechtswirksamkeit eine Beurkundung erforderlich (z.B. Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkennungen, Erbscheinsanträge). Wenden Sie sich bitte zur Klärung der Einzelheiten und Möglichkeiten vorab telefonisch an die Konsularabteilung (Tel.: 2247-0000)