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Eheschließung in Deutschland

Eheringe

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Artikel

Informationen zu den Voraussetzungen einer Eheschließung in Deutschland

Welche Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland benötigt werden, erfragen Sie bitte im konkreten Einzelfall bei dem Standesbeamten, vor dem Sie die Ehe schließen möchten.

Von der/dem in El Salvador ansässigen salvadorianischen Verlobten werden nach Erfahrung der Botschaft vor allem die folgenden Dokumente verlangt:

  • aktuelle Geburtsurkunde
  • von der Botschaft beglaubigte Fotokopie des Reisepasses
  • Ledigkeitsnachweis
  • ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aller vorherigen Ehen
  • ggf. Wohnsitzbescheinigung

Diese Dokumente müssen – abgesehen von der Passkopie - in der Regel mit einer Apostille versehen und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt vorgelegt werden.

Mit den Unterlagen wird über das Standesamt zunächst beim zuständigen deutschen Gericht die „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ beantragt, da salvadorianische Behörden Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausstellen.

Kann der / die salvadorianische Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich bei dem deutschen Standesbeamten vorsprechen, ist eine Bevollmächtigung des / der deutschen Verlobten durch eine „Beitrittserklärung“ möglich. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich. Erforderlichenfalls beglaubigt die Botschaft die Unterschrift des Vollmachtgebers (Gebühr: 56,43 EUR, zahlbar in USD zum jeweiligen Kurs). Bitte buchen Sie hierfür einen Termin telefonisch, 2247-0000, oder über das Kontaktformular.

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