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Lebensbescheinigungen
Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Damit Sie auch im Ausland Ihre gesetzliche Rente weiter beziehen können, wird Ihnen automatisch einmal im Jahr ein Formblatt, die sog. „Lebensbescheinigung“, von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger übersandt. Ein Weiterbezug Ihrer Rente ist nur möglich, sofern Sie die beglaubigte Lebensbescheinigung fristgerecht bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen.
Wann werden die Lebensbescheinigungen versandt?
Lebensbescheinigungen werden i.d.R. bis zum Sommer eines jeden Jahres versandt (abhängig von der jeweiligen Rentenversicherung). Sollten Sie bis August kein Anschreiben mit dem Formular „Lebensbescheinigung“ erhalten haben, so können Ersatz-Vordrucke über die Homepage des Renten Service in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.
Wer kann die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung bestätigen?
Sie können die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in San Salvador während der Öffnungszeiten (Mo-Fr von 9:00 bis 11:30 Uhr) ohne Termin erhalten.
Viele Rentenversicherungsträger akzeptieren auch die Bestätigung der Unterschrift durch eine andere amtliche Stelle in El Salvador (z.B. Notar, etc.). Bitte klären Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt ab, welche andere Stelle die Bestätigung ebenfalls vornehmen kann.
Was kostet die Bestätigung der Unterschrift?
Die Bestätigung der Unterschrift durch die Deutsche Botschaft in Bezug auf gesetzliche Renten kostenfrei.
In allen anderen Fällen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen) ist die konsularische Bescheinigung kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten für eine Bestätigung bei einer anderen amtlichen Stelle (z.B. bei einem salvadorianischen Notar) kann abweichen. Näheres erfragen Sie bitte direkt bei der entsprechenden amtlichen Stelle.