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Leichtere Einbürgerung für Nachkommen von NS-Verfolgten
Ein Mann erhält in einer feierlichen Zeremonie seine deutsche Einbürgerungsurkunde., © dpa/picture alliance
Nachkommen von NS-Verfolgten können leichter die deutsche Staatsangehörigkeiterhalten: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 29. August 2019 zwei umfangreiche Erlassregelungen in Kraft gesetzt, die im Ausland lebenden Nachkommen deutscher NS-Verfolgter, die keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) haben, eine erleichterte Einbürgerung ermöglichen.