Übersetzungen
Die Botschaft fertigt weder Übersetzungen an noch beglaubigt sie die Richtigkeit von Übersetzungen.
Wenn Sie Übersetzungen für den deutschen Rechtsbereich benötigen (z.B. für für Geburtsanzeigen, Staatsangehörigkeitsanträge, Namenserklärungen oder Studium in Deutschland), wenden Sie sich bitte an in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzer:
Übersetzungen von jedem/ jeder dieser beeidigten Übersetzer können Sie unmittelbar in Deutschland verwenden. Eine Beglaubigung durch die Botschaft ist nicht mehr erforderlich.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben und insbesondere die Benennungen von Übersetzern und Übersetzerinnen sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Übersetzerin oder eines Übersetzers sind die Auftraggeber selbst für die Begleichung anfallender Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Botschaft oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.